Jede Schutzkleidung (PSA – Persönliche Schutzausrüstung) im Sinne der Verordnung EU 2016/425 (des Europäischen Parlaments) muss grundsätzliche Anforderungen erfüllen. Diese Richtlinie regelt sowohl die Bedingungen für das Inverkehrbringen und den freien Verkehr innerhalb der Gemeinschaft als auch die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die die PSA erfüllen müssen, um die Gesundheit der Benutzer zu schützen und deren Sicherheit zu gewährleisten.
Jede Schutzkleidung muss zusätzlich zu den Schutznormen noch der EN ISO 13688 entsprechen.
Schweisserschutz
Die internationale Norm regelt Leistungsanforderungen an Bekleidung, die den Träger beim Schweißen und verwandten Tätigkeiten mit vergleichbaren Risiken, bei denen er Gefährdungen wie flüssigen Metallspritzern oder kurzzeitigem Kontakt mit Flammen oder Strahlungswärme ausgesetzt ist, schützen soll.
Es werden zwei Leistungsklassen unterschieden:
Klasse 1 (niedrigere Klasse):
Schützt bei weniger riskanten Schweißarbeiten und Situationen mit wenigen Spritzern und geringer Strahlungshitze. Leistungsanforderung: Beständigkeit gegen mind. 15 Metalltropfen.
Wärmedurchgang (Strahlung) RHTI 24 ≥ 7 Sekunden
Klasse 2 (höhere Klasse):
Schützt bei Schweißarbeiten in engen Räumen und bei Arbeiten in Zwangshaltungen. Leistungsanforderung: Beständigkeit gegen mind. 25 Metalltropfen.
Wärmedurchgang (Strahlung) RHTI 24 ≥ 16 Sekunden
Für umfassenden Schutz gegen alle Risiken, denen Schweißer üblicherweise ausgesetzt sind, sollte zusätzlich auch PSA für Kopf, Gesicht, Hände und Füße mit entsprechenden Normen getragen werden.
Achtung: Verunreinigungen wie Schmutz oder Schweiß, aber auch andere Faktoren, wie Luftfeuchtigkeit können den Schutz beeinträchtigen!
Zum Piktogramm gehört die Bezeichnung der Internationalen Norm sowie die Klassenangabe (Klasse 1 oder Klasse 2) und die Angabe der Beflammungsprüfung, die angewendet wurde (A1 und/oder A2).
Schutzbekleidung – Kleidung gegen Hitze und Flammen Bekleidung, die die Anforderungen der EN ISO 11612 erfüllt, schützt den Träger gegen kurzzeitigen Kontakt mit Flammen und wenigstens eine Art von Hitzeübertragung.
Man unterscheidet die Arten der Flammeinwirkung bzw. Hitzeübertragung in folgenden Codierungen:
Die Hitzeübertragung kann einzeln oder in Kombination auftreten. Produkte, die die EN ISO 11612 erfüllen, müssen immer der Flammausbreitungskodierung A1 oder A2 (oder beiden) und mindestens einer der übrigen Codierungen entsprechen. Die erreichte Leistungsstufe muss auf dem Etikett hinter dem Buchstaben ausgewiesen sein. Je höher die Zahl, desto höher der Schutz.
Mögliche Einsatzgebiete von Schutzbekleidung nach EN ISO 11612 sind: Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Kabeltechnik), Entsorgungsunternehmen (Industrieschlamm, Mineralölverwertung, Metallrecycling), Chemieunternehmen, Petrochemie / Raffinerien, Transportunternehmen (Gefahrguttransporte, Transport kühler oder warmer Gefahrgüter), Hitze- und explosionsgefährdete Betriebe (Stahlwerke, Automobilindustrie, Metallverarbeitende Betriebe, Glasverarbeitung)
Schutz gegen thermische Gefahren eines Störlichtbogens
Die Norm definiert Prüfverfahren für Schutzbekleidung, die in Arbeitssituationen eingesetzt wird, die eine thermische Gefährdung durch elektrische Lichtbögen aufweisen. Ein Störlichtbogen entsteht durch den Durchlauf von Strom durch ionisierte Luft. Er ist eine unerwünschte und unplanbar auftretende Verbindung zwischen zwei Leitern. In der Regel hält diese Verbindung weniger als eine Sekunde.
Verschiedene Ursachen bei elektrotechnischen Arbeiten können einen Störlichtbogen auslösen:
Fehlhandhabungen, Technische Defekte, Verunreinigungen durch Fremdkörper in der Anlage oder auch veränderte Witterungsbedingungen (z.B. erhöhte Luftfeuchtigkeit)
Bei der Ausbreitung eines Lichtbogens können Temperaturen von mehr als 10.000 °C entstehen. Geeignete Schutzbekleidung soll die thermischen Auswirkungen des elektrischen Störlichtbogens weitestgehend verhindern. Die Schutzfunktion ist nur beim Tragen eines kompletten, geschlossenen Anzugs gegeben. Zusätzlich müssen entsprechend einer Gefährdungsanalyse vor Ort auch Kopf- und Handschutz getragen werden. Die Bekleidung ist allerdings keine elektrisch isolierende Schutzbekleidung. Eine Schutzwirkung gegen eine elektrische Körperdurchströmung liegt nicht vor.
Die Bekleidung ist mit einem Piktogramm gekennzeichnet, das zwei Dreiecke untereinander darstellt. KÜBLER kennzeichnet bei Zertifizierungen ab 2014 mit diesen Dreiecken.
Im Prüfverfahren gemäß EN 61482-1-2 wird der Lichtbogen bei einer Leerlaufspannung von 400 V für 0,5 Sekunden gezündet. Je nach Höhe des Kurzschlussstroms werden zwei Schutzklassen unterschieden:
Klasse 1: 4 kA / 500 ms | Klasse 2: 7 kA / 500 ms
Elektrostatische Eigenschaften
Elektrostatische Aufladung entsteht durch einen Überschuss oder Mangel an Elektronen auf der Oberfläche eines Stoffes oder Körpers. Dieses Phänomen entsteht in Bereichen, in denen nicht oder nur schlecht leitende Stoffe an Reibungs- oder Trennvorgängen beteiligt sind, wie z.B. Abwickeln von Papier- oder Stoffbahnen von Rollen, Gehen auf isolierendem Untergrund, Abfüllen von Flüssigkeiten, Transport pulverförmiger Stoffe in Rohrleitungen.
Wie stark sich eine Bekleidung auflädt ist u.a. abhängig von Material, Geschwindigkeit und Luftfeuchtigkeit. Um diese statische Aufladung zu vermeiden bzw. sofort wieder abzuführen, werden in Geweben von Schutzbekleidung entweder ableitfähige Fäden eingewoben oder ein gewisser Anteil an ableitfähigen Fasern in verarbeiteten Fäden eingesponnen.
In explosionsgefährdeten Bereichen dürfen sich Schutzkleidung und Person nicht elektrostatisch aufladen. Hier wird eine elektrostatische ableitfähige Schutzbekleidung in Kombination mit ableitfähigen Sicherheitsschuhen auf ableitfähigem, geerdetem Fußboden eingesetzt. Die Schutzbekleidung muss vollständig geschlossen und eng anliegend getragen werden. Sie darf in explosionsgefährdeten Bereichen nicht an- oder abgelegt werden.
Die EN 1149 legt Prüfordnungen für elektrostatisch ableitfähige Schutzbekleidung zur Vermeidung zündfähiger Entladung fest. Die Bewertung erfolgt nach EN 1149-3:2001.
Die Bekleidung ist mit dem Piktogramm eines Schweißlichtbogens gekennzeichnet.
Möglicher Einsatz von Schutzbekleidung nach EN 1149:
Chemisch/pharmazeutische Industrie Raffinerien, Tanklager, Mischanlagen, Lackierbetriebe, Mühlen, Misch- und Förderanlagen, Entleerung von Silosattelfahrzeugen
Warnschutz
Bekleidung nach dieser Normvorgabe soll sicherstellen, dass der Träger bei allen Lichtverhältnissen und von allen Seiten von Fahrzeugführern auffällig sichtbar und als Mensch erkennbar ist. Diese Norm gilt nur für Situationen mit hohem Risiko, welches in 3 Klassen eingeteilt wird. Hohes Risiko besteht immer dann, wenn eine Person nicht aktiv am Verkehrsgeschehen teilnimmt, sondern sich mit anderen Abläufen (Arbeiten oder Notfallsituationen) beschäftigt – Passiver Verkehrsteilnehmer.
Die 3 Klassen werden folgendermaßen eingestuft:
Hohes Risiko Klasse 3:
Träger ist passiver Verkehrsteilnehmer,
Fahrzeuge haben eine Geschwindigkeit von > 60km/h
Hohes Risiko Klasse 2:
Träger ist passiver Verkehrsteilnehmer,
Fahrzeuge haben eine Geschwindigkeit von ≤ 60km/h
Hohes Risiko Klasse 1:
Träger ist passiver Verkehrsteilnehmer,
Fahrzeuge haben eine Geschwindigkeit von ≤ 30km/h
Bei Verkehrsgeschwindigkeiten ≤ 15km/h besteht auch für passive Verkehrsteilnehmer nur ein mittleres Gefährdungsrisiko. Wichtig ist, dass bei lokalen Einflüssen wie Witterungsverhältnissen, Kontrast der Umgebung, Verkehrsdichte und weiteren Faktoren einer dieser Einflussfaktoren zu einer höheren Stufe führen kann.
Ausgezeichnet wird Warnschutzkleidung mit einem Piktogramm, welches eine Warnschutzweste symbolisiert.
X: Menge sichtbaren Materials (Hintergrund- und Reflexmaterial). Die Zahl neben dem graphischen Symbol (hier X) gibt die Bekleidungsklasse an.
Bekleidung der unterschiedlichen Klassen muss Mindestanforderungen an Materialmengen entsprechen:
|
Klasse 1 |
Klasse 2 |
Klasse 3 |
---|---|---|---|
Hintergrundmaterial |
0,14 m2 |
0,50 m2 |
0,80 m2 |
Reflexmaterial |
0,10 m2 |
0,13 m2 |
0,20 m2 |
Unabhängig von den Mindestflächen muss Bekleidung der Klasse 3 den Torso und mindestens entweder Ärmel oder lange Hosenbeine mit retroreflektierenden Streifen versehen haben.
Wetterschutz
Hier sind die wichtigsten Werte der Wasserdurchgangswiderstand (Wasserdichtigkeit) und der Wasserdampfdurchgangswiderstand. Diese Werte werden an den eingesetzten Materialien und an den Nähten gemessen. Hieraus resultiert die Klasse, in die das Bekleidungsteil eingestuft wird.
Ausgezeichnet wird diese Bekleidung mit dem Piktogramm, das einen Regenschirm symbolisiert, gefolgt von der Nummer der Norm und den entsprechenden Klassen.
X: Wasserdurchgangswiderstand
Y: Wasserdampfdurchgangswiderstand
Maschinenschutz
Festlegungen für Schutzbekleidungen für Bereiche, in denen ein Risiko des Verfangens in beweglichen Teilen besteht.
Bei dieser Bekleidung (Jacke und Latzhose oder Overall mit und ohne Ärmel) handelt es sich um Schutzbekleidung, die das Risiko des Verfangens oder Einziehens durch bewegliche Teile minimiert, wenn der Träger an oder in der Nähe von Maschinen oder Geräten mit gefährlichen Bewegungen arbeitet.
Besondere Merkmale der Bekleidung sind deshalb: Keine von außen zugänglichen Taschen bei den Jacken, Keine genähten Falten, Verschlüsse verdeckt angebracht, Allgemein eng anliegend.
Chemikalienschutz
Die Norm legt die Mindestanforderungen an Chemikalienschutzanzüge zum begrenzten Einsatz (Typ 6) fest. Sie bietet eingeschränkten Schutz gegen die Einwirkung von flüssigen Aerosolen, Spray und leichten Spritzern von Chemikalien.
Diese Schutzbekleidung ist in Situationen zur Verwendung vorgesehen, bei denen das Verletzungsrisiko gering eingeschätzt wird, da der Träger rechtzeitig in der Lage wäre, bei einer Verunreinigung seiner Bekleidung geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Schutzbekleidung dieses Typs bildet die niedrigste Leistungsstufe des Chemikalienschutzes. Spezielle Chemikalien müssen vorab getestet werden.